Die fünfstufige Abfallhierarchie gibt die Vermeidung als oberste Stufe für die Handlungsfelder der Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor, dabei ist keines der beiden Handlungsfelder vorrangig.
Ob also das Erzeugen von Abfall durch eine Reparatur vermieden oder die Abfalleigenschaft erst später im Rahmen der Vorbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung durch eine Reparatur wieder beseitigt wird, ist absolut gleichrangig. Beides führt zu einer Nutzungsverlängerung und damit zu einer Vermeidung im Sinne dieser obersten Hierarchiestufe.
Die Abfallhierarchie ist fünfstufig und gibt die Rangfolge von Maßnahmen für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung vor. Dabei steht die
Vermeidung als Grundsatz für beide Handlungsfelder an erster Stelle. Am besten ist demnach, wenn Abfälle erst gar nicht entstehen. Gegenstände, die innerhalb des Verbrauchs schadhaft
werden, sollen daher möglichst repariert und weiterverwendet werden. Auch die Weitergabe von nicht mehr benötigten Gegenständen an andere für eine Nutzungsverlängerung dient der Vermeidung. Bei
Verpackungen dient der Einsatz von solchen, die mehrfach verwendet oder zurückgegeben werden können, diesem Ziel.
Jede Nutzung hat jedoch irgendwann einmal ein Ende und so kann auch nicht grundsätzlich vermieden werden, dass Abfälle entstehen. Bei Siedlungsabfällen denke man z. B.
an einen Todesfall. Das letzte Hemd hat bekanntlich keine Taschen und so wird vieles von dem, das wir zu Lebzeiten in unserem Besitz hatten, nach unserem Ableben zu Abfall. Da wir uns dann selbst
nicht mehr um eine Nutzungsverlängerung bemühen können, räumen andere unseren letzten Wohnraum aus.
Die Rangfolge der Abfallhierarchie gibt für die dabei entstehenden Abfälle vorrangig die Vorbereitung zur Wiederverwendung vor. Das bedeutet, dass diejenigen, die diese Abfälle übernehmen, zunächst die Möglichkeiten einer Nutzungsverlängerung prüfen und bei Eignung auch anstreben sollen. Dies kann in Form einer Reinigung oder Reparatur von Gegenständen oder aber auch einfach durch die Weitergabe zur Wiederverwendung geschehen. Die Wiederverwendung von solchen Gegenständen, die eigentlich Abfall sind, führt dazu, dass diese anschließend kein Abfall mehr sind. Dieses Ende der Abfalleigenschaft steht als oberstes Ziel der Abfallbewirtschaftung und Vermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie. Tatsächlich genügte bis zum 1. Juni 2012 das Recycling zur Umsetzung dieses Ziels. Da dabei jedoch auch viele Gegenstände, die eigentlich noch genutzt werden könnten, zerstört werden, wurde die Vorbereitung zur Wiederverwendung innerhalb der Abfallbewirtschaftung vor das Recycling gestellt. Nur so kann ein Großteil der bislang verschwendeten Ressourcen im gesamten Lebenszyklus von einmal hergestellten Produkten ausgiebiger genutzt werden. Daher sind die besten Abfälle die, die wiederverwendet werden.
Das Leitmotiv der Kreislaufwirtschaft ist die Vermeidung. Das Handlungsfeld dafür verändert sich jedoch im Verlauf des Kreislaufs. So wird dieses Leitmotiv vom Design bis zur Nutzung von Maßnahmen (1) der Abfallvermeidung getragen. Ab der Entledigung (2) geht es jedoch darum zu vermeiden, dass Abfälle dauerhaft Abfall bleiben und verbrannt oder deponiert werden. Daher steht an der Spitze der Abfallhierarchie die Vermeidung und nicht die Abfallvermeidung. Denn die Abfall-Hierarchie bezieht sich in ihren fünf Stufen ausschließlich auf den Umgang mit Abfällen.
Die Abfallvermeidung ist das Ziel im Umgang mit Produkten und die "Vermeidung" das Leitmotiv im Umgang mit Abfällen.
Während die Abfallvermeidung auch durch Konsumverzicht angestrebt werden kann, setzt die Umsetzung der Vermeidung einen vorausgegangenen Abbruch des Konsums voraus. Erst die Unterlassung der Abfallvermeidung innerhalb des Produkt-Regimes macht die „Vermeidung“ von erzeugten Abfällen überhaupt notwendig. Darin besteht der wesentliche Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen.
Diese drei Kreislaufstufen, in den beiden Handlungsfeldern Abfallvermeidung und Vermeidung, sind für das Funktionieren der Kreislaufwirtschaft relevant.
(Kreislaufstufe 1) Produktregime
Die Abfallvermeidung kann durch den Konsumverzicht, die gemeinsame Nutzung von Produkten oder alle Maßnahmen erfolgen, die zu einer Weiterverwendung statt der Entsorgung von Produkten führen.
(Kreislaufstufe 2) Abfallregime
Die Vorbereitung zur
Wiederverwendung ist die bevorzugte Maßnahme im Umgang mit zu Abfall gewordenen Produkten und Materialien. Die Maßnahme wird aus dem Produktregime heraus durch gezielte
Sammlung von Produkten und Materialien, die über ein Potenzial zur Wiederverwendung verfügen, eingeleitet.
Die Wiederverwendung nach der Wiederherstellung durch die Vorbereitung zur Wiederverwendung verlängert die Nutzung von Produkten oder Materialien, die zuvor zu Abfall geworden sind. Diese Art der Nutzung ist das Gegenteil eines Verbrauchs, da sie ohne zusätzliche Ressourcen auskommt.
Recycling ist die Zerstörung von Produkten und Materialien, die nicht für die Wiederverwendung geeignet sind. Dabei werden Sekundärrohstoffe gewonnen.
(Kreislaufstufe 3) Produktregime
Die Verwertung von Abfällen umfasst die stoffliche Verwertung
als Sekundärrohstoff zur Herstellung von neuen Produkten.
Jede dieser drei Kreislaufstufen leistet einen eigenen Beitrag zur Reduzierung des Ressourcenverbrauchs.
Die Abfallhierarchie gibt lediglich die Rangfolge der Maßnahmen vor.
Die Reihenfolge, in welcher diese umgesetzt werden, ist jedoch nicht festgelegt. Die orientiert sich an den technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten des Abfallregimes.
Vorrangig soll vermieden werden, dass Abfall nach der Behandlung
nicht mehr als Produkt zur Verfügung steht.
Bei der Wiederverwendung wird das Ausgangsprodukt genutzt oder daraus entnommene Bauteile zur Reparatur gleichartiger Produkte verwendet.
Beim Upcycling werden nur einzelne Bestandteile des Ausgangsprodukts
als Basis für neue andersartige Produkte verwendet.
Erst wenn die Vorbereitung zur Wiederverwendung nicht umsetzbar ist, dann sollen Produkte komplett zerstört und der Verlust wertvoller Sekundärrohstoffe vermieden werden.
Die Abwehr wird im Allgemeinen Abfallvermeidung genannt und sollte von Verbrauchern bei der Nutzung von Produkten angestrebt werden. Zu den gängigen Maßnahmen gehören das Reinigen, Reparieren, Verkaufen, Tauschen und Verschenken. Kurz: alles was dazu führt, dass es zu keiner Entledigung kommt.
Da auch die Abfallhierarchie Vorgaben für eine Vermeidung innerhalb des Abfallregimes macht, müssen Verbraucher bei der Entledigung darauf achten, dass derjenige der das für eine Entledigung vorgesehene Produkt anschließend als Abfall besitzen wird, auch Willens und in der Lage ist, an dem zu Abfall gewordenen Produkt die Vorbereitung zur Wiederverwendung vorzunehmen.
Denn die Vermeidung an erster Stelle der Abfallhierarchie kann nur durch Abfallbesitzer, die eine Vorbereitung zur Wiederverwendung durchführen angestrebt werden. Deren Bemühungen sollen dazu führen, dass anschließend Wiederverwender die zu Abfall gewordenen Produkte übernehmen und die zuvor von Verbrauchern abgebrochene Nutzung wieder aufnehmen. Ohne gezielte Entledigung in die Vorbereitung zur Wieder-Verwendung können erzeugte Abfälle nicht vermieden werden.
Wer den Text in Artikel 3 12. der Abfallrahmenrichtlinie liest, muss sich daher darüber im Klaren sein, dass diese Maßnahme von Verbrauchern bereits in Verbindung mit der Entledigung eingeleitet werden muss und damit ergriffen wird bevor das Produkt in den Besitz eines Abfallbesitzers übergegangen und zu Abfall geworden ist.
Der Abfallbesitzer kann eine Vermeidung durch die Vorbereitung zur Wiederverwendung nur dann einleiten, wenn dieser als ein darauf spezialisierter Betrieb das zu Abfall werdende Produkt für diese Maßnahme übernimmt. Alle Abfälle die Verbraucher für das Recycling oder die Verbrennung weitergegeben, können nur verwertet, jedoch nicht mehr vermieden werden.
Die zweite Stufe der Abfallhierarchie führt dazu, dass auch innerhalb des Abfallregimes Produkte für eine erneute Nutzung verfügbar werden. Dadurch wird das in einer Linearwirtschaft auf neue und gebrauchte Produkte begrenzte Sortiment, in der Kreislaufwirtschaft um das der zu Abfall gewordenen Produkte erweitert. Das Angebot dieser dritten Gruppe, aus zu Abfall gewordenen Produkten, die für eine Wiederverwendung vorbereitet wurden, basiert auf einer Maßnahme der Abfallhierarchie und bildet damit einen festen Bestandteil der Kreislaufwirtschaft.
Während Maßnahmen der Abwehr innerhalb des Produktregimes den Verbrauch verlängern und daher auch vom Mehrwertsteuersystem erfasst werden, handelt es sich bei der Vermeidung von zu Abfall gewordenen Produkten um keinen Verbrauch mehr. Daher ist diese Vermeidung nicht mehr steuerbar, denn die fällige Steuer wurde ja bereits für den Verbrauch des Produkts erhoben.
Das gemeinsame Mehrwertsteuersystem endet laut Artikel 1 (2) der MwStSystRL mit der Einzelhandelsstufe und eine Doppelbesteuerung ist aufgrund der Sonderregelung für Gebrauchtgegenstände ausgeschlossen. Eine Ausweitung der Besteuerungsstufen über den Verbrauch hinaus entspräche weder dem Ziel noch dem Anwendungsbereich des Mehrwertsteuersystems.
Auch Artikel 9 (1) führt nur Erzeuger, Händler, Dienstleister und die Tätigkeiten der Urproduzenten auf, benennt jedoch nicht Abfallbesitzer und deren Handlungen, die diese aufgrund der Abfallhierarchie vornehmen als steuerpflichtig.
Use, Reduce, Reuse, Recycle.
Ohne Verwenden kommt die Kreislaufwirtschaft nicht aus.
Verwenden, weiterverwenden, wiederverwenden, wiederverwerten.
Wer nichts verwendet, kann weder etwas weiterverwenden, noch etwas wegwerfen, das anschließend wiederverwendet oder wiederverwertet wird. Auch die Wiederverwertung ist nur dann möglich, wenn etwas erneut verwendet wird.
Daher hat ein Verzicht auf Konsum mit der Kreislaufwirtschaft nichts zu tun.
Die Kreislaufwirtschaft konzentriert sich darauf, dass die für die Herstellung von einem Produkt eingesetzten Ressourcen, durch eine möglichst lange Produktnutzungsdauer, so ausgiebig wie möglich genutzt werden und das verwendete Material anschließend erneut für die Herstellung von Produkten verwendet wird.
Innerhalb der Linearwirtschaft fördern Maßnahmen, die das Entstehen von Abfällen vermeiden, einen nachhaltigen Konsum. Die Kreislaufwirtschaft, deren Kernelement aus der Abfallhierarchie besteht, weitet dieses Bestreben, hin zu einem nachhaltigen Konsum, auch auf zu Abfall gewordene Gegenstände aus. Die Einleitung dazu bildet die zweite Stufe der Abfallhierarchie.
Nach deren Vorgabe sollen, wenn möglich, auch zu Abfall gewordene Gegenstände durch Maßnahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung einer Nutzungsverlängerung zugeführt werden. Ziel ist es, die Wiederverwendung dieser zu Abfall gewordenen Gegenstände und damit eine Vermeidung der erzeugten Abfälle zu erreichen. Dadurch soll eine maximal mögliche Ausnutzung der für die Produktion eingesetzten Ressourcen durch eine insgesamt verlängerte Gebrauchsphase eines Produktes angestrebt werden.
Daher steht in der Kreislaufwirtschaft die Vermeidung,als oberste Priorität im Umgang mit erzeugten Abfällen, an der Spitze der Abfallhierarchie. Erst wenn sich eine Vorbereitung der zu Abfall gewordenen Produkte für deren Wiederverwendung nicht umsetzen lässt, dann sollen diese zerstört, die darin enthaltenen Stoffe zurückgewonnen und im Rahmen einer stofflichen Verwertung für die Produktion neuer Produkte eingesetzt werden.
Die Abfallhierarchie legt im Allgemeinen eine Prioritätenfolge dafür fest, was ökologisch gesehen die insgesamt beste abfallrechtliche und abfallpolitische Option ist; bei bestimmten Abfallströmen kann jedoch ein Abweichen von dieser Hierarchie erforderlich sein, wenn Gründe wie etwa die technische Durchführbarkeit oder wirtschaftliche Vertretbarkeit und der Umweltschutz dies rechtfertigen.
Aus welchem Grund auch immer hat sich in Verbindung mit der Abfallhierarchie eine Deutung eingebürgert, der es an jeglichem Bezug zur Realität fehlt. Wer tatsächlich glaubt, dass sich die Vermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie, auf „Abfälle, die nicht entstehen“ bezieht, der ist auf dem Holzweg. Denn die Abfallhierarchie bezieht sich auf den Umgang mit erzeugten Abfällen und nicht mit solchen, die es gar nicht gibt.
Mit der Einführung der Abfallhierarchie wurde dem Begriff „Wiederverwendung“ eine ganz konkrete Handlung zugeschrieben und seither ist dieser Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch nicht mehr beliebig verwendbar. Wer es dennoch tut, kann den Sinn der Abfallhierarchie nicht erfassen.
Die Wiederverwendung ist das Ergebnis der Vorbereitung zur Wiederverwendung und steht daher als Vermeidung an der Spitze der Abfallhierarchie.
Denn die Abfalleigenschaft lässt sich durch eine Wiederverwendung beseitigen und somit der erzeugte Abfall vermeiden.
Die Maßnahmen zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen stehen in folgender Rangfolge:
1. Vermeidung,
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung,
3. Recycling,
4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung,
5. Beseitigung.
Bei der Rangfolge der umweltverträglichen Bewirtschaftung geht es um solche Abfälle, die erzeugt und nicht vermieden wurden.
Das bedeutet, dass zu Abfall gewordene Gegenstände zunächst durch Prüfung, Reinigung und Reparatur nach Möglichkeit als Gegenstände erhalten und einer Wiederverwendung zugeführt werden sollen. Das Ziel dabei ist, die angefallenen Abfallmengen um solche Abfälle zu reduzieren, die vermieden werden können.
Erst wenn die Vermeidung durch eine Wiederverwendung nicht möglich ist, dann sollen die Gegenstände zerstört und deren Inhaltsstoffe für eine stoffliche Verwertung (Recycling) gewonnen werden.
Nicht verwechselt werden sollte die Vermeidung mit der Abfallvermeidung, deren Maßnahmen darauf, abzielen, die Erzeugung von Abfällen zu vermeiden. Denn Abfälle, die aufgrund von Maßnahmen der Abfallvermeidung gar nicht erzeugt wurden, müssen auch nicht umweltverträglich bewirtschaftet werden.
Um es noch deutlicher zu machen, die Prioritätenfolge ist nicht zu verwechseln mit der Reihenfolge der Maßnahmen. Denn die erste Maßnahme an zu Abfall gewordenen Gegenständen kann nur die Vorbereitung zur Wiederverwendung sein, die zu deren Wiederverwendung und damit zur Vermeidung der angefallenen Abfälle führt.
Die Vermeidung hat also den Vorrang und die Vorbereitung zur Wiederverwendung ist die erste Maßnahme, die an zu Abfall gewordenen Gegenständen ergriffen werden soll.